Systemische Beratung- Coaching- Supervision

Organisatorisches

Anmeldung:

Wenn Sie an meinem Angebot interessiert sind, können Sie mit mir unverbindlich  Kontakt  aufnehmen.

Bei einem ersten, kostenlosen und unverbindlichen Kontaktgespräch am Telefon können Sie mir Ihre Situation schildern und ich werde Ihnen dann ein konkretes Angebot machen oder Ihnen andere Unterstützungsmöglichkeiten empfehlen.

Vorgespräch
Auf Wunsch biete ich ein Vorgespräch an. Dies dient zum Kennenlernen und zur Entscheidungshilfe. Das Vorgespräch dauert ca. 30 Minuten und ermöglicht eine erste Einschätzung Ihrer derzeitigen Situation. Dieses biete ich Ihnen zum vergünstigten Tarif an.

Einfach anrufen oder eine Email schreiben

Da ich oftmals in der Beratung oder unterwegs bin und Ihren Anruf daher nicht persönlich entgegen nehmen kann, scheuen Sie sich bitte nicht, Ihr Anliegen auf der Mailbox, bzw. dem AB zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Termine

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 7-14 Tagen einen Termin zu einem Erstgespräch.

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage spätestens 24 Std. vorher.

Bei kurzfristigeren Absagen oder nicht wahrgenommenen Terminen wird der Termin nach (§615 BGB) mit der Hälfte des normalen Stundensatzes in Rechnung gestellt.

Dauer der Beratung

Eine Beratungsdauer von 3-5 Sitzungen ist in vielen Fällen ausreichend. Gelegentlich kann es sinnvoll sein, eine längere Begleitung mit größeren Zeitabständen zu verabreden. Sie selbst bestimmen, ob Sie meine Unterstützung noch benötigen und wünschen.

Schweigepflicht

Ihre persönlichen Daten und alle Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht.

AGB:

Das Honorar ist wahlweise entweder am Ende einer Sitzung in bar, oder monatlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Das reduzierte Erstgespräch ist generell bar, auf Wunsch mit Quittung, zu begleichen.

Grundsätzlich können alle Zahlungsvereinbarungen individuell geklärt und angepasst werden!
Bitte sprechen Sie mich an!

Bitte kommen Sie nicht wesentlich früher zum vereinbarten Termin, da ich dann eventuell noch im Gespräch bin.

Kostenübernahme

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten.

Die systemische Paar-und Familientherapie liegt trotz nachgewiesener Wirksamkeit und hoher Effizienz außerhalb des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten hierfür trägt der Klient in der Regel selbst.

 

Ausnahmen:

Einige Krankenkassen übernehmen manchmal die Kosten einer psychosozialen Beratung oder systemisches Gesundheitscoaching.

Hier bin ich durch meine Zertifizierung bei der Systemischen Gesellschaft zugelassene Therapeutin. Diese Serviceleistung wird mittlerweile von einigen Betriebskrankenkassen angeboten.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben oder bei einer Privatkasse (PKV) versichert sind, ist häufig eine vollständige oder zumindest teilweise Kostenerstattung möglich. Bitte fragen Sie bei ihrer Krankenkasse vorab nach.

Wenn Sie die Kosten der Therapie von vornherein selbst übernehmen, hat das weitreichende Vorteile:

• keine Wartezeiten

• kein Gutachterverfahren zur Kostenübernahme

• keine Formalitäten

• es gilt die gleiche strenge Schweigepflicht für den
Therapeuten wie bei einer von der Krankenkasse
finanzierten Therapie

• keine gesetzlich verpflichtende Auskunft für Sie
gegenüber Versicherungen oder Behörden

• keine Einschränkungen bei Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Wenn Sie die Auslagen nicht von einer  Krankenkasse erstattet bekommen, so können Sie diese in der Steuererklärung als „Sonderausgabe“ geltend machen.

„Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können
als sog. „Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend
gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichts
Münster (Az: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische Be-
handlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belas-
tungen“ anzuerkennen, wenn sie von Privattherapeuten in
Rechnung gestellt werden.“

Coaching- und Supervisionsleistungen können Sie als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten steuerlich absetzen.

In einigen Fällen übernimmt auch der Arbeitgeber die Kosten für eine Supervision oder Einzelcoaching.